Aktuelle Informationen
23. August 2010
5. Deutscher Kongress für Großhandel und Kooperationen
Nach Finanz-, Wirtschafts- und der Eurokrise ist die Besinnung auf die eigenen Kernkompetenzen und die Risikotransparenz im mittelständischen Handel das Gebot der Stunde. Bei den teilweise unübersichtlichen Entwicklungen auf den globalen Märkten stellt sich für Großhandel und Kooperationen die Frage nach einer neuen strategischen Positionierung im veränderten Wettbewerbsumfeld. Daher steht der 5. Deutsche Kongress für Großhandel und Kooperationen am 20. und 21. Oktober 2010 in Berlin unter dem Motto „Global denken, lokal handeln“.
Top-Referenten aus Politik, Großhandel und Kooperationen werden zu aktuellen politischen Themen sprechen beziehungsweise erfolgreiche Unternehmensstrategien und -konzepte in Handel und Kooperationen präsentieren. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble wird mit seinem Vortrag eine Standortbestimmung vornehmen, Dr. Rainer Wilde (TÜV International) die Chancen und Risiken der Globalisierung erörtern. Als Branchenexperten werden unter anderem Dr. Reinhard Schütte, Finanzvorstand der Edeka AG, Jan Secher, Vorstandsvorsitzender der Ferrostaal AG, sowie Dr. Rolf Martin Schmitz, Vorstandsmitglied der RWE AG, Einblicke in die strategischen Erfolgsfaktoren im Großhandel und in Verbundgruppen geben. Ferner werden sie auch die Chancen und Herausforderungen beleuchten, die den deutschen Handel in der Weltwirtschaft von morgen erwarten.
In den Fachforen und Workshops werden Branchenexperten erfolgreiche Unternehmensprojekte rund um Beschaffung/Marketing, Logistik/IT und Finanzierung im Handel präsentieren und die Erfolgsfaktoren im Großhandel und in Verbundgruppen herausarbeiten. Weiterhin werden neue Studienergebnisse aus der Branche in den Bereichen Global Sourcing / Internationales Beschaffungswesen im Handel, Liquiditätsmanagement im Handel und Best Practice in Marketing/Vertrieb aufbereitet und exklusiv vorgestellt.
Zeitnahe Überarbeitung des Pan-Euro-Med Ursprungsprotokolls
Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, die im November 1995 in Barcelona mit einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister der EU und der Mittelmeerpartnerländer ins Leben gerufen wurde, bildet den institutionellen Rahmen der Mittelmeer-Politik der EU. Um wirtschaftliche Stabilität zu erreichen, wurde die bestehende Paneuropäische Kumulierungszone (EU, EFTA-Staaten, Türkei) auf die Teilnehmerländer der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen, Färöer-Inseln) ausgedehnt.
Das System der Paneuropa-Mittelmeer Ursprungskumulierung basiert auf einer Vielzahl von Abkommen, mit denen u.a. Freihandelsbestimmungen auf der Grundlage eines Netzwerks identischer Ursprungsregelungen festgelegt werden, die unter den Mitgliedsländern der Zone eine diagonale Kumulierung erlauben. Diese Kumulierungszone soll zukünftig um die Teilnehmerstaaten des EU-Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie Kosovo im Sinne der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates) erweitert werden. Da sich seit der Einführung des Systems der Paneuropa-Mittelmeer Ursprungskumulierung die Schwierigkeiten bei der Verwaltung des derzeitigen Systems einzelner Protokolle mehren, lancierte die Europäische Kommission die Idee, die diagonale Ursprungskumulierung auf einem einzigen Rechtsinstrument in Form eines regionalen Übereinkommens über präferenzielle Ursprungsregeln fußen zu lassen, auf das die einzelnen zwischen den Ländern der Kumulierungszone geschlossenen Freihandelsabkommen verweisen. Der Rat der EU hat daher einen Vorschlag für einen Beschluss über den Abschluss des regionalen Übereinkommens über Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln erlassen. Ziel dieser regionalen Konvention, die kurz vor ihrer Unterzeichnung steht, ist es, das derzeitige Paneuropa-Mittelmeer System der Ursprungskumulierung zusammenzuführen. Die Europäische Kommission hat bereits mit der Überarbeitung des Pan-Euro-Med Ursprungsprotokolls, das am 7. Juli 2003 auf der Tagung der Europa-Mittelmeerländer-Handelsminister in Palermo angenommen wurde, begonnen. Dieser Prozess wirkt sich mitunter maßgeblich auf den Außenhandel aus.
Der BGA beteiligt sich aktiv an dem Überarbeitungsprozess und lässt dabei primär die Erfahrungen des deutschen Außenhandels mit einfließen. Im Juli 2010 fand in diesem Zusammenhang auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie eine Besprechung auf Arbeitsebene im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) statt, um gemeinsam mit dem BGA, BDI und DIHK sowie dem Bundesministerium für Finanzen eine Position zu dem Ursprungsprotokoll zu erarbeiten
Wirtschaftstag im Rahmen der 9. Botschafterkonferenz im Auswärtigen Amt in Berlin
Im Rahmen der 9. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen lädt das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit den Regionalorganisationen der deutschen Wirtschaft zu einem Informations- und Meinungsaustausch ein.
Die Veranstaltung findet statt am 7. September 2010 von 09.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Auswärtigen Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin. Bundesaußenminister Dr. Westerwelle und Bundeswirtsschaftsminister Brüderle werden den Wirtschaftstag gemeinsam eröffnen. Anschließend finden am Vormittag parallele Regionalforen zu Außenwirtschaftsthemen in „Lateinamerika und der Karibik“, „Asien“ sowie „Russland und seine Nachbarn“ statt. Am Nachmittag folgt ein Forum zur Praxis der Visaerteilung für Geschäftsreisende sowie im Anschluss daran ein Forum zu neuen Wegen in der Außenwirtschaftsförderung. Parallel finden am Nachmittag verschiedene Workshop-Diskussionsrunden zu ausgewählten aktuellen Themen statt.
In den Pausen und während des Mittagessens haben die Teilnehmer Gelegenheit zu informellen persönlichen Gesprächen mit den Leiterinnen und Leitern der deutschen Auslandsvertretungen im Ausland über die politische und wirtschaftliche Entwicklung sowie über Geschäftsmöglichkeiten in den jeweiligen Gastländern.
Bei einer abschließenden Abendveranstaltung in den Räumen der Deutschen Telekom ist vorgesehen, dass Katharina Witt und Willy Bogner die Bewerbung der Stadt München um die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2018 vorstellen. Zu diesem Anlass sollen auch die in Berlin akkreditierten internationalen Botschafter eingeladen werden und als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt online, unter https://service.diplo.de/wirtschaftstag. Sie muss bis spätestens Mittwoch, den 20. August 2010, eingegangen sein, damit Plätze reserviert werden können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Adresse wirtschaftstag2010@auswaertiges-amt.de.
Eurocombi / Gigaliner – Feldversuch
Die Aktivitäten seitens der Bundesregierung zur Zulassung von längeren LKW-Einheiten werden konkreter. Zunächst ist eine Testphase vorgesehen, die in den Masterplan Güterverkehr und Logistik aufgenommen worden ist und Anfang 2011 beginnen soll. Sie soll nach einem Jahr abgeschlossen werden. Diese nunmehr mit dem Begriff „Lang-LKW“ versehenen Fahrzeugen sollen bei einer Länge von 25,25 Metern ein zulässiges Höchstgewicht von 44 Tonnen haben und bundesweit in einem Feldversuch getestet werden. Hierfür ist im Bundesverkehrsministerium unter Federführung des Logistikbeauftragten der Bundesregierung, Staatsekretär Dr. Andreas Scheuer, in der zweiten Julihälfte eine Arbeitgruppe gebildet worden, die Anforderungen an Fahrer, Fahrzeuge und Routen festlegen und die wissenschaftliche Begleitung sicherstellen soll. Dabei wird man sicher auch auf die positiven Erfahrungen mit derartigen LKW´s u. a. in Niedersachsen zurückgreifen können.
Zwei Autos, ein Kennzeichen
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und die Versicherungswirtschaft haben sich darauf verständigt, dass Autobesitzer künftig mehrere Autos mit einem Kennzeichen führen können. Grundsätzliches Ziel ist es, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und einen Anreiz für jene zu schaffen, die sich zum Beispiel ein Elektroauto kaufen wollen. So können Autobesitzer, die in der Stadt mit einem Elektroauto fahren und auf Fernstrecken das konventionelle Auto benutzen, ihren Zweitwagen in Zukunft mit weniger bürokratischem Aufwand anmelden und je nach Bedarf das Wechselkennzeichen für das gerade im Einsatz befindliche Fahrzeug nutzen. Die angemeldeten Fahrzeuge dürfen aber nicht zeitgleich genutzt werden. Auch finanzielle Anreize sind in der Diskussion. So könnte der Fiskus auf die Kfz-Steuer für den Zweitwagen verzichten. Auch die Versicherungswirtschaft kann zukünftig Mischpolicen anbieten, die insgesamt günstiger sind, als jedes Fahrzeug einzeln zu versichern.
Die gesetzliche Verankerung des neuen Kennzeichens wird nun in der Bund-Länder-Gruppe vorbereitet. Bis zum Jahreswechsel soll hier Klarheit bestehen. Um das Kennzeichen einzuführen, müssen etwa die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und andere Vorschriften geändert werden. Zudem muss geklärt werden, welche Kriterien für die Zuteilung der Wechselkennzeichen gelten. So ist bis jetzt noch offen, ob die Regelung nur für den Kauf von Elektroautos gelten soll, oder generell bei umweltfreundlichen Fahrzeugen.
„Der Mobilitäts- und Logistikkongress für Deutschland“
Unter diesem Motto präsentiert sich der 8. Logistics Network Congress vom 15. bis 17. September 2010 mit neuem Konzept auf dem Messegelände Hannover. Neben der räumlichen und zeitlichen Erweiterung ist der Kongress auch thematisch erweitert worden. Erstmalig werden alle Teilbereiche der Mobilität und Logistik branchen-, technologie- und verkehrsträgerübergreifend abgebildet. Branchenrelevante Themen wie Automotive, Citylogistik, Luft- und Raumfahrt, Maritime Logistik, Einsatz digitaler Medien (z.B. RFID) und Antriebstechnik werden ebenso präsentiert wie die Themenfelder Energieeffizienz („Green Logistics“), Logistikimmobilien und Qualifizierung.
Mit der Zahlung von Ausbildungsboni motiviert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Unternehmen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen zu schaffen. Einen Rechtsanspruch auf den Ausbildungsbonus haben Arbeitgeber, die einen Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschul- oder einem Hauptschulabschluss einstellen. Dieser besteht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich seit mindestens einem Jahr vergeblich um eine Lehrstelle bemüht hat. Auszubildende, die in der aktuellen Krise durch Insolvenz, Schließung oder Stilllegung ihres Betriebes den Ausbildungsplatz verlieren, sollen die Chance haben, ihre Ausbildung zu beenden. Deswegen können Betriebe, die diese Auszubildenden übernehmen, künftig ebenfalls mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden. Der Bonus kann für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse gezahlt werden, die bis zum 31. Dezember 2010 beginnen. Zu beachten ist, dass der Antrag vor dem vereinbarten Ausbildungsbeginn gestellt werden muss. Ansprechpartner für Betriebe ist der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer 01801 - 66 44 66.
Kontakt:
Tel.: 0511/270717-0
Fax.: 0511/270717-17
e-mail: gvn@gvn-nds.de
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